Die Waldinteressenten Witzenhausen bewirtschaften ihrer Gemeinschaftswald nach dem Hessischen Waldgesetz. Das Eigentum der Waldbesitzer ist im Grundbuch verankert und darf nur gemeinsam bewirtschaftet werden. Das höchste Organ der Waldinteressenten ist die Eigentümerversammlung, aus deren Mitte ein Waldvorstand gewählt wird. Der Waldvorstand führt die laufenden Geschäfte im Auftrag aller Waldbesitzer.
Die Waldinteressentenschaften in Form der Gemeinschaftswälder basieren auf dem preußischen Gesetz über gemeinschaftliche Holzungen vom 14. März 1881. Die Anteile der Waldinteressenten werden normalerweise von Generation zu Generation weitergegeben.
Das oberste Ziel der Waldinteressenten Witzenhausen ist der Erhalt und die Gestaltung des Gemeinschaftswaldes für die nachfolgenden Generationen. Dabei sind gerade in den Zeiten des Klimawandels schwierige Anpassungen vorzunehmen.

Waldflächen der Waldinteressenten Witzenhausen im Sandwald
